Abmahnung der Kanzlei Medius Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Japado Ltd.

Jacob MetzlerAbmahnung, Recht, Wettbewerbsrecht

Die Kanzlei MEDIUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vesendet im Auftrag der Japado Ltd. Abmahnungen wegen angeblich begangener Wettbewerbsverstöße.

In ihrer Abmahnung wirft die Rechtsanwaltskanzlei MEDIUS GmbH Onlinehändlern vor, irreführende Angaben zu machen. Konkret wurde geltend gemacht, durch die Bezeichnung von Schuhen als „Chucks“ oder „Moonboots“ werde suggeriert, dass die Schuhe von den entsprechenden Markenherstellern stammten. Durch die unberechtigte Markennutzung verschaffe sich der Adressat des Schreiben einen unlauteren Vorteil gegenüber seiner Mitbewerberin, der Japado Ltd.

Die Adressaten werden aufgefordert, die Rechtsverstöße zu unterlassen und zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Wir empfehlen, die beigefügte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da sie ungünstige Formulierungen für den Abgemahnten enthält. Insbesondere vor dem Hintergrund der Anzahl der durch die Japado Ltd.ausgesprochenen Abmahnungen bestehen Bedenken bezüglich der Rechtmäßigkeit der Abmahnung. Dennoch sollte die Abmahnung ernst genommen und genannte Frist unbedingt eingehalten werden, da andernfalls eine einstweilige Verfügung droht.