Abmahnung für Beauty4you durch die Rechtsanwälte Dr.Fuchs, Schönigt und Partner wegen Urheberrechtsverletzung an Lichtbildern

Jacob MetzlerAbmahnung, Fotorecht, Recht, Urheberrecht

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Fuchs, Schönigt und Partner versenden im Auftrag des Unternehmens Beauty4you eine Abmahnung wegen der angeblichen Verletzung von urheberrechtlich geschützten Bildern im Internet.

Beauty4you wirft dem Adressaten des Abmahnschreibens vor, auf der Verkaufsplattform eBay, ohne Zustimmung des Urhebers, Artikelfotos zu verwenden, wobei Beauty4you die ausschließlichen Verwertungsrechte besitze. Die Rechtsanwälte Dr. Fuchs, Schönigt und Partner fordern den Abgemahnten dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz in Höhe von 200,00 EUR und die Abmahnkosten in Höhe von 651,80 EUR zu zahlen. Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 851,80 EUR gefordert.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese nachteilige Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Des Weiteren sollte die geforderte Summe nicht unüberlegt, ohne eine anwaltliche Begutachtung überwiesen werden. Oft können die Forderungen mit anwaltlicher Hilfe ganz oder teilweise abgewendet werden.

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