Um die IP-Adresse des Anschlussinhabers zu erfahren, von dessen Anschluss aus die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, muss der Urheber oder Rechteinhaber zwingend in der Tauschbörse angemeldet sein und sich an dem Tausch beteiligen. Der Rechteinhaber erhält über das Tauschbörsen-Clientprogramm oder über eine Protokollsoftware wie etwa Wireshark die IP-Adresse seiner Tauschpartner. Die Auskunft über die Postanschrift des Anschlussinhabers kann naturgemäß nur der (Access-)Provider erteilen. Der Provider ist in Filesharing-Fällen zur Auskunft der Postanschrift verpflichtet (§ 101 Abs. 2 Nr. 3 UrhG). IP-Adressen werden dynamisch vergeben, was bedeutet, dass der Nutzer bei jeder neuen Verbindung mit dem Internet eine neue IP-Adresse zugewiesen erhält. Der Provider speichern diese ständig wechselnden IP-Adressen unterschiedlich lange, eine Speicherung der Verbindungsdaten ist nach ständiger Rechtsprechung maximal bis zu 7 Tage zulässig. Da der Provider zum Datenschutz verpflichtet ist und keine Kundendaten herausgeben darf, ist ein Gerichtsbeschluss des Landgerichts am Sitz des Providers erforderlich, wodurch ihm die Herausgabe der Daten gestattet wird.