Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Zu den geschützten Werken gehören Musikwerke, Filmwerke und Sprachwerke wie Hörbücher oder Software. Dem Urheber ist das ausschließliche Recht zugewiesen, sein Werk umfassend zu verwerten, unter anderem hat er das alleinige Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung.