Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Nutzung eines Bildes der Floramedia Database B.V. im Internet

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Online-Fotoagentur Floramedia Database B.V. lässt derzeit die angeblich unberechtigte Nutzung von Fotos abmahnen. Vertreten lässt sich die Floramedia Database B.V. von Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Die Floramedia Database B.V.  ist Teil der Mercurius Gruppe.

Das Schreiben richtet sich an Betreiber von Websites, auf denen sich angeblich unlizenziertes Bildmaterial der Floramedia Database B.V. befindet. In Ihrem Schreiben behauptet die Kanzlei Waldorf Frommer, die Floramedia Database B.V. sei Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an dem streitgegenständlichen Fotos und fordern den Adressaten der Abmahnung auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Auskünfte zu erteilen über die Nutzung des Bildmaterials. Auf der Basis der erteilten Auskünfte zum Umfang der Nutzung werden anschließen in einem weiteren Schreiben  Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Es wird davon abgeraten, die geforderten Lizenzgebühren ungeprüft zu zahlen. Zwar stellt die Verwendung von Fotos für die eigene Website im Internet grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass die Floramedia Database B.V. überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Dies würde voraussetzen, dass die Floramedia Inhaberin eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Fotos ist.

Dennoch sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Es ist zur Sicherheit zu empfehlen, das Bild zu entfernen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben und im Übrigen die Forderung abzuwehren.

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