Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegalem Download vom Album „In Farbe“ der Gruppe Revolverheld

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt durch die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen illegalen Downloads des Musikalbums „In Farbe“ der Künstlergruppe Revolverheld verfolgen.

Den Adressaten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus das Album der Hamburger Gruppe Revolverheld über P2P -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG.

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Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 856,00 EUR.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, da diese später vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem kann eine unterschriebene Unterlassungserklärung dazu führen, dass zusätzlich zur Zahlungsaufforderung eine erhebliche Vertragsstrafe verhängt wird. Dennoch sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden

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