Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen illegalem Download von „Hard Knocks“ des Künstlers Joe Cocker

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber ab, von deren Internetzugang angeblich das Musikalbum „Hard Knocks“ des Künstlers Joe Cocker öffentlich zugänglich gemacht wurde.

Den Adressaten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss über P2P -Tauschbörsen eine Urheberrechtsverletzung an dem geschützten Album von Joe Cocker erfolgte. Die Teilnehmer der Tauschbörsen stellen beim Download das urheberrechtlich geschützte Material zugleich anderen Tauschpartnern zur Verfügung. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG.

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Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 956,00 EUR.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, da diese später vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem kann eine unterschriebene Unterlassungserklärung dazu führen, dass zusätzlich zur Zahlungsaufforderung eine erhebliche Vertragsstrafe verhängt wird. Dennoch sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.

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