Abmahnung der Kanzlei U + C Rechtsanwälte wegen Urheberrechtsverletzung an dem Werk "Blind Date"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei U+ C Rechtsanwälte verfolgt im Auftrag der Firma DigiProtect GmbH illegale Downloads des Films „Blind Date“.

Den Adressaten wird vorgeworfen, dass von ihrem Internetanschluss aus der Film „Blind Date“ über P2P -Tauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht wurde. Indem der Download der Datei erfolgt, wird die Datei gleichzeitig einer unbestimmten Vielzahl anderer User (Leecher) zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt ein Urheberrechtsverstoß gemäß § 19a UrhG.

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Das anwaltliche Abmahnschreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 650,00 EUR.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, sollten Sie weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden, da diese später vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem ist eine unterschriebene Unterlassungserklärung 30 Jahre lang wirksam und dazu führen, dass zusätzlich zur Zahlungsaufforderung eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt wird. Dennoch sollte die Abmahnung der Anwaltskanzlei Waldorf und Frommer und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden

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