Abmahnung der Kanzlei Schröder wegen des illegalen Downloads des Films "Foodies #1"

Jacob MetzlerAbmahnung (Filesharing), Recht

Die Kanzlei Schröder versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag von Herrn Paul Elcombe. Abgemahnt wird der illegale Download des Erotikfilms „Foodies #1“. Der Rechtsanwalt Schröder behauptet, die Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte des pornografischen Filmwerkes zu vertreten. Der Filmtitel „Foodies #1“ wird über Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa BitTorrent, Emule, Limewire u.a. im Internet zum Download angeboten.

Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“

Die Teilnehmer einer Peer To Peer – Tauschbörse, die den Filmtitel auf auf ihre eigene Festplatte herunterladen, bieten diesen zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer Tauschpartner zum Download an. In dieser Handlung liegt eine unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Schröder den betreffenden Internetanschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags auf.

Ein Anschlussinhaber, der eine Abmahnung der Kanzlei Schröder wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Filmwerken erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Der Abmahnung ist eine Untererlassungserklärung beigefügt. Die Abgabe dieser Unterlassungserklärung wird aufgrund der gewählten Formulierungen nach ständiger Rechtssprechung als Schuldanerkenntnis des Anschlussinhabers gewertet.

Zudem birgt die unbestimmte Formulierung der beigefügten Unterlassungserklärung die Gefahr, dass der Unterzeichner eine erhebliche Vertragsstrafe verwirkt.

Wir raten zunächst zur Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz.

Das Abmahnschreiben der Kanzlei Schröder sollte in jedem Fall ernst genommen und die darin enthaltene kurze Frist unbedingt beachtet werden.

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Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen.