Die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk versendet derzeit im Auftrag der MIG Film GmbH Abmahnschreiben wegen illegalen Downloads in Peer to Peer – Filesharing – Tauschbörsen. Die Rechtsanwälte behaupten in ihrem Schreiben, ihre Mandantin sein Inhaberin der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Filmwerk „Von Hitlers Schergen gehetzt“. Im Namen ihrer Mandantin fordern die Rechtsanwälte die Adressaten auf, einen Betrag in Höhe von 1.298,00 EUR zu überweisen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Wir raten dringend davon ab, die geforderte Summe zu zahlen und die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
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Grundsätzlich stellt der Download und das – in Tauschbörsen wie BitTorrent übliche – gleichzeitige Anbieten eines urheberrechtlichen Werkes zwar eine unberechtigte Vervielfältigung und unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung dar.
Der Schadensersatzanspruch besteht jedoch, wenn der Anschlussinhaber geltend machen kann, ein anderer habe die Rechtsverletzung begangen. Nach der letzten BGH Entscheidung (Sommer unseres Lebens, Urteil vom 12.05.2010, Az. 1 ZR 121/08) besteht kein Unterlassungsanspruch, wenn das WLAN zum Zeitpunkt des Einrichtens mit einem individuellen Passwort in einem marktüblichen Verschlüsselungsstandard gesichert wurde.
Wir empfehlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, da die Kanzlei Schulenberg & Schenk andernfalls eine kostenpflichtige einstweilige Verfügung beantragen könnte. Die beigefügte Unterlassungserklärung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden. Darüber hinaus enthält sie eine konkrete Vertragsstrafe in Höhe von 5.001,00 EUR, was nach dem sog. „Hamburger Brauch“ verändert werden kann. Auch das Schuldanerkenntnis über die Summe von 1.298,00 EUR sollte nicht abgegeben werden.
Gern übernehmen wir Ihre rechtliche Vertretung. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf.