Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit vertreten durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte illegale Downloads der Container-Datei „German Top 100 Single Charts“ abmahnen.
Abgemahnt werden derzeit folgende Titel:
- „Helele (Safri Duo Mix)“ der Künstlerin Velile,
- „Eletrisches Gefühl“ der Künstlergruppe Juli,
- „Alors On Danse“ des Künstlers Stromae,
- „All For You“ der Künstlergruppe Ace of Base,
- „Life Without You“ der Künstlergruppe Stanfour,
- „Boy Like You“ der Künstlerin Charlee, * „Song for Sophie“ der Künstlerin Aura Dione,
Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vorgeworfen. Von dem Internetanschluss der Abgemahnten sei das Album öffentlich zugänglich gemacht worden. Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von der Kanzlei geltend gemachte Vorwurf gemäß § 19a UrhG.
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Das anwaltliche Schreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung, einen Vergleichsvertrag sowie eine Zahlungsaufforderung über 1200,- EUR.
Wir empfehlen Empfängern einer solchen Abmahnung, weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden. In dieser Unterlassungserklärung wird von den Gerichten als Schuldeingeständnis gewertet. Zudem birgt die Formulierung der Unterlassungserklärung die Gefahr einer erheblichen Vertragsstrafe.
Dennoch sollte die Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.
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