Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit vertreten durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte illegale Downloads des Debutalbums „Born This Way“ der Künstlerin „Lady Gaga“ abmahnen.
Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vorgeworfen. Von dem Internetanschluss des Abgemahnten sei das Album der Künstlerin öffentlich zugänglich gemacht worden. Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von der Kanzlei geltend gemachte Vorwurf gemäß § 19a UrhG.
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Das anwaltliche Schreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung, einen Vergleichsvertrag sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 1.200,00 EUR.
Wir empfehlen Empfängern einer solchen Abmahnung, weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden. In dieser Unterlassungserklärung wird von den Gerichten als Schuldeingeständnis gewertet. Zudem birgt die Formulierung der Unterlassungserklärung die Gefahr einer erheblichen Vertragsstrafe.
Dennoch sollte die Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.
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