Die Firma Universal Music GmbH lässt derzeit vertreten durch die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte illegale Downloads der Container-Datei „German Top 100 Single Charts“.
Abgemahnt werden derzeit folgende Titel:
- „Born This Way“ der Künstlerin Lady Gaga,
- „The Edge Of Glory“ der Künstlerin Lady Gaga,
- „California King Bed“ der Künstlerin Rihanna,
- „S&M“ der Künstlerin Rihanna,
- „Nur in meinem Kopf“ des Künstlers Andreas Bourani,
- „Don‘t stop the Party“ der Künstlergruppe The Black Eyed Peas,
- „Just Can‘t Get Enough“ der Künstlergruppe The Black Eyed Peas,
- „San Franciso“ der Künstlergruppe Cascada,
- „The Bomb“ der Künstlergruppe Pigeon John,
- „You And Me (In My Pocket)“ des Künstlers Milow,
- „I Sing A Liad Fuer Di“ des Künstlers Andreas Gabalier,
- „Over the Rainbow“ des Künstlers Israel Kamakawiwo’ole,
- „Strobo Pop“ der Künstlergruppe Die Atzen mit Nena,
- „Hello““ des Künstlers Martin Solveig & Dragonette,
- „Ready 2 Go“ des Künstlers Martin Solveig feat. Kele,
- „Beautiful People“ des Künstlers Chris Brown feat. Benny Benassi,
- „Danza Kuduro“ des Künstlers Lucenzo & Don Omar,
- „Welcome to St. Tropez“ des Künstlers DJ Antoine vs. Timati feat. Kalenna, sowie
- „Hard To Love You“ des Künstlers Sebastian Wurth.
Den Adressaten des anwaltlichen Abmahnschreibens werden Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen vorgeworfen. Von dem Internetanschluss des Abgemahnten sei das Album der Künstlerin öffentlich zugänglich gemacht worden. Während der Download der Datei erfolgt, wird die Datei zugleich einer unbestimmten Vielzahl anderer Personen zum Download angeboten. Das Angebot der Datei in einer Tauschbörse richtet sich dabei an alle Nutzer, es ist öffentlich und weltweit abrufbar. In diesem Angebot liegt der von der Kanzlei geltend gemachte Vorwurf gemäß § 19a UrhG.
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Das anwaltliche Schreiben enthält unter anderem eine Unterlassungserklärung, einen Vergleichsvertrag sowie eine Zahlungsaufforderung über die Summe von von 1.200,00 EUR.
Wir empfehlen Empfängern einer solchen Abmahnung, weder vorschnell der Zahlungsaufforderung nachzukommen noch die beigefügte Unterlassungserklärung zurückzusenden. In dieser Unterlassungserklärung wird von den Gerichten als Schuldeingeständnis gewertet. Zudem birgt die Formulierung der Unterlassungserklärung die Gefahr einer erheblichen Vertragsstrafe.
Dennoch sollte die Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte und die darin angegebenen Fristen unbedingt ernst genommen werden.
Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.