Das Musikalbum „Lichter der Stadt“ der Gruppe Unheilig wird über Filesharing Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Torrent zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Indem die Mitglieder der Tauschbörsen die Tonaufnahmen für andere zum Herunterladen verfügbar machen, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19a UrhG. An die Anschlussinhaber, von deren IP-Adresse die Rechtsverletzung begangen wurde, versendet die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen. Das Schreiben enthält eine Unterlassungerklärung sowie die Zahlungsforderung in Höhe von 1.200 €.
Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“
Sollten Sie solch eine Abmahnung erhalten haben, sollte die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet werden, , da sie vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem droht im Falle der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungserklärung eine empfindliche Vertragsstrafe.
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