Das Musikalbum „Grosse Freiheit“ der Gruppe Unheilig wird über Filesharing Peer-to-Peer-Tauschbörsen wie etwa Torrent zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellt. Indem die Mitglieder der Tauschbörsen die Tonaufnahmen für andere zum Herunterladen verfügbar machen, begehen sie eine Urheberrechtsverletzung gemäß § 19a UrhG. An die Anschlussinhaber, von deren IP-Adresse die Rechtsverletzung begangen wurde, versendet die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrag der Universal Music GmbH Abmahnungen. Das Schreiben enthält eine Unterlassungerklärung sowie die Zahlungsforderung in Höhe von 1.200 €.
Wurden Sie auch abgemahnt? Lesen Sie jetzt „Alles was Sie über Filesharing Abmahnungen wissen müssen!“
Viele Kanzleien empfehlen, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 100,00 EUR zu überweisen. Wir sehen oftmals gute Chancen, die Forderung insgesamt abzuwehren.
Sollten Sie solch eine Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen auf keinen Fall die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und zurück zu senden, da Ihnen dies vor Gericht als Schuldeingeständnis ausgelegt wird. Zusätzlich kann Ihnen in diesem Fall eine erhebliche Vertragsstrafe drohen.
Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.