Derzeit versendet die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling Abmahnungen für die vermeintlich unberechtigte Nutzung von Bildern, deren ausschließliche Nutzungs- und Verwertungsrechte der Fotograf Ralph Schneider inne haben soll.
In dem uns vorliegendem Fall wird dem Empfänger des Rechnungsschreibens vorgeworfen, Bildmaterial von Hern Schneider zur Gestaltung seiner Webseite unlizensiert verwendetet zu haben.
Der Adressat des Abmahnschreibens wird dazu aufgefordert die Bilder zu beseitigen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Für die unlizensierte Nutzung des betreffenden Bildmaterials werden, neben Anspruch auf Auskunft, Zahlungsansprüche in Höhe von ca. 700 Euro geltend gemacht.
Die Verwendung von unlizensierten Fotos für die eigene Website im Internet stellt zwar grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung dar. Es ist jedoch keineswegs belegt, dass die Kanzlei Scharfenberg & Hämmerling überhaupt legitimiert ist, den behaupteten Anspruch geltend zu machen. Dies würde voraussetzen, dass Ralph Schneider Inhaber eines ausschließlichen Nutzungsrechts an den Bildern ist. In diesem Fall hätten die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung durch den Urheber nachzuweisen.
Trotzdem sollte die Angelegenheit ernst genommen werden. Zur Sicherheit ist zu empfehlen, das betreffende Bildmaterial zu entfernen.
Außerdem sollte ein Anwalt zu Rate gezogen werden. Forderungen können mit anwaltlicher Hilfe meist ganz oder zumindest teilweise abgewehrt werden.