Die Dortmunder Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar mahnt im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH Inhaber von Internetanschlüssen wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Filmwerks im Internet ab.
Der uns vorliegende Fall betrifft die angeblich unerlaubte Vervielfältigung des Filmwerks „R.I.P.D – Rest In Peace Departement“ über eine sogenannte Internet-Tauschbörse. Die Anwälte der Kanzlei AWP Rechtsanwälte & Notar fordern den Adressaten des Abmahnschreibens dazu auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 530,00 EUR zu überweisen. Dem Schreiben liegt eine vorformulierte Unterlassungserklärung zur Unterzeichnung bei.
Grundsätzlich empfehlen wir die vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht zu unterzeichnen, da diese unvorteilhafte Formulierungen für den Abgemahnten enthält und vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte.
Außerdem ist es wichtig, dass die verlangte Geldsumme nicht unbedacht, ohne eine anwaltliche Prüfung gezahlt wird. Oftmals können die Forderungen mit anwaltlicher Unterstützung ganz oder teilweise abgewehrt werden.